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Neuigkeiten und Ereignisse
Königsschießen 2012
14.05.2012 10:51:10

Einladung zum diesjährigen Königsschießen


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


 der Schützenverein 1695 Obermeiser veranstaltet auch in diesem Jahr wieder sein traditionelles Königsschießen am KK-Stand Ludwigslust. Die Veranstaltung soll am Himmelfahrtstag,


Donnerstag, dem 17.Mai.2012,


um 10:00 Uhr


 


mit einem Waldgottesdienst beginnen. Voraussichtlich um 12:00 Uhr wird der Spießbraten vom Feuer geholt. Wir möchten Sie dazu recht herzlich einladen. Neben dem leckeren Braten werden auch Bratwurst und Pommes frites sowie gekühlte Getränke angeboten. Im Verlauf des Nachmittags gibt es Kaffee und Kuchen. Musikalisch untermalt wird die Veranstaltung durch die Musikanten der Harmonie Meimbressen.


Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist selbstverständlich nicht erforderlich. Wegen der Disposition (unser Spießbraten wird nach guter Tradition auf der Glut des Buchenholzes zubereitet) bitten wir jedoch um Vorbestellung der von Ihnen gewünschten Menge des Bratens. Die Bestellungen können bis spätestens Samstag, den 12.05.2012, direkt bei folgenden Ansprechpartnern  aufgegeben werden:


 Gabriela Jütte              05677 /  437


Sandra Voepel               05677 / 6143


Vera Neumeyer               05677  /  269


 


Die Bezahlung der Bestellungen kann sofort bei den oben genannten Ansprechpartnern erfolgen, oder direkt am Himmelfahrtstag vor der Ausgabe der Braten. Der Preis für den Braten liegt bei 5,50 € je Pfund/500 Gramm. Nach dem Mittagessen werden wir – wie in jedem Jahr – das Bürgerschießen eröffnen. Jeder Gast ist herzlich eingeladen, sein Glück zu versuchen und Bürgerschützenkönig 2012 zu werden.


Mit Schützengruß

 


Gabriela Jütte


(1. Vorsitzende)

Arbeitseinsatz 12.05.2012
09.05.2012 11:59:37

Arbeiten am KK-Schießstand "Ludwigslust"


hier: Einladung zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz (Vorbereitung Himmelfahrt)



Liebe Schützenschwester, lieber Schützenbruder!




Zur Vorbereitung der Feierlichkeiten am Himmelfahrtstag sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen.


Wir bitten Euch daher um Teilnahme an einem gemeinsamen Arbeitseinsatz. Dieser wird



am Samstag, dem 12. Mai 2012 (ab 9.00 Uhr), stattfinden.


Treffpunkt ist der KK-Stand am Rammelsberg.




Die Verpflegung der Teilnehmer bei diesem Arbeitseinsatz ist sichergestellt. Wir wollen u.a. an den Außenanlagen und an der Schießbahn arbeiten und das Gelände für unser Königsschießen am darauffolgenden Donnerstag vorbereiten. Wir empfehlen, den Einsatz von festem Schuhwerk und Arbeitshandschuhen vorzusehen. Da wir auch Erde und Schotter bewegen wollen, wird entsprechendes Handwerkszeug (z.B. Schaufeln, Harken und Schubkarren) benötigt.


Für Euren Einsatz möchten wir uns schon im Voraus bei Euch bedanken.



Helfende Hände werden übrigens auch benötigt, wenn wir am Mittwoch, dem 16. Mai 2012 (ab 18.00 Uhr), Tische und Bänke für den Himmelfahrtstag aufstellen wollen. Treffpunkt ist an der Scheune von Reinhard Hold.


Mit Schützengruß


Der Vorstand

Aktuelles zum Waffenrecht
28.03.2012 09:28:27




Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,




die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5.3.2012 ist im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.3.2012 als Beilage veröffentlicht worden. Sie trat damit am 23.3.2012 in Kraft.




Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Hierdurch ergeben sich für die „Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)“ ab sofort folgende Änderungen:





Schießnachweis




Der Antragsteller muss seit mindestens 12 Monaten den Schießsport regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18 Mal verteilt über das ganze Jahr mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben haben.




• Der Schießnachweis muss mindestens 12 Monate vor Ausstellungsdatum des Bedürfnis-antrages beginnen.




 Sollte der/die Antragsteller/in einen Schießnachweis einreichen, der pro Monat einen Termin ausweist, können keine Fehlzeiten akzeptiert werden.




• Reicht der/die Antragsteller/in einen Schießnachweis ein, bei dem 18 Schießtermine über
12 Monate verteilt sind, werden bis zu zwei Monate Fehlzeiten akzeptiert.





Waffenerwerb ab der 3. Kurzwaffe




Ab dem Erwerb einer 3. Kurzwaffe muss der/die Antragsteller/in




• an mindestens    ZWEI   Wettkämpfen und / oder Meisterschaften teilgenommen haben;
• das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis begründen und schriftlich darlegen.




Schießsportwettkämpfe im Sinn des § 14 Abs. 3 sind alle nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. des Regelwerkes des Hessischen Schützenverbandes ausgeschriebene und durchgeführte schießsportliche Veranstaltungen, mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungs-vergleich dienen.




• Bei Wettkämpfen auf Vereinsebene ist dies im Antragsformular zu bestätigen und eine bestätigte Kopie des Wettkampfberichtes etc. einzureichen.




• Bei Runden- und Ligawettkämpfen, Kreis-, Gau- und Hessischen Meisterschaften ist ein entsprechender bestätigter Nachweis zu erbringen.




• Der/die Antragsteller/in muss mit der zu erwerbenden Waffenart an den Wettkämpfen/Meisterschaften teilgenommen haben.





Antragsformular




Das bestehende Antragsformular kann übergangsweise bis zum Vorliegen eines neuen Antragformulars für die Beantragung der 1. und 2. Kurzwaffe sowie der „gelben“ Waffenbesitzkarte für Sportschützen ver-wendet werden.




Für die Beantragung ab der 3. Waffe muss das Antragsformular in einigen Punkten ergänzt werden. Das überarbeitete Formular haben wir dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Sobald dem Hessischen Schützenverband die Freigabe seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vorliegt werden wir Sie informieren und das Formular als download auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.




Bis zur Freigabe des Antragformulars können keine Anträge „Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe“ – ab der 3. Kurzwaffe – bearbeitet werden.



  ! Anträge ab 3. Kurzwaffe, die nach dem 22.03.2012 (Ausstellungsdatum) mit einem „alten“ Antragsformular eingereicht werden, werden nicht mehr akzeptiert.   !

http://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/Waffenerwerbf%C3%BCrSportsch%C3%BCtzen.aspx

Arbeitseinsatz 24 März 2012
16.03.2012 11:45:22







Arbeiten am KK-Schießstand "Ludwigslust"




hier: Einladung zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz




 




Liebe Schützenschwester, lieber Schützenbruder!




 




 Zur Fortsetzung der Arbeiten am Schießstand sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Wir bitten Euch daher um Teilnahme an einem gemeinsamen Arbeitseinsatz. Dieser wird




 




am Samstag, dem 24. März 2012 (ab 9.00 Uhr), stattfinden.




Treffpunkt ist der KK-Stand am Rammelsberg.




 




Die Verpflegung der Teilnehmer bei diesem Arbeitseinsatz ist sichergestellt. Wir wollen u.a. an den Außenanlagen und an der Schießbahn arbeiten. Daher empfehlen wir auch diesmal, den Einsatz von festem Schuhwerk und Arbeitshandschuhen vorzusehen. Da wir auch Erde und Schotter bewegen wollen, wird entsprechendes Handwerkszeug (z.B. Schaufeln und Schubkarren) benötigt.




 




Für Euren Einsatz möchten wir uns schon im Voraus bei Euch bedanken.




 




Mit Schützengruß




Der Vorstand

Sonntagscafe
24.02.2012 21:46:56

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Schützenvereins 1695 Obermeiser


Das geplante Sonntagscafe für März 2012 /04.03.2012 müssen wir leider aus organisatorischen Gründen absagen. Wir bitten um Verständnis und werden uns Mühe geben das Sonntagscafe im April wie geplant stattfinden zu lassen.



Mit Schützengruß


Der Vorstand

Arbeitseinsatz am KK-Stand Ludwigslust Samstag den 26.02.2012 09:00 H
21.02.2012 18:54:04
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder

wir wollen am Samstag den 25.02.2012 gegen 09:00 Uhr am KK- Stand Ludwigslust aufräumen ein paar Dinge wieder richten, was den Windstärken nicht Stand gehalten hat, und einen Frühjahresputz durchführen. Wer Zeit und Lust hat ist herzlich willkommen.

Der Vorstand          
Jaheshauptverammlung 2011
26.01.2012 12:57:37
Liebe Vereinsmitglieder

unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 04.02.2012 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Sippel statt.

Einladung hierzu mit Tagesordnung erfolgt noch.
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